Num-
mer der
Eintra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inländische Ge-
schäftsanschrift, empfangsberechtig-
te Person, Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsfüh-
rende Direktoren, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertre-
tungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung oder Ge-
sellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Eintra-
gung
b)
Bemerkungen |
4 |
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b)
Die vermögenslose Gesellschaft ist
auf Grund des § 394 FamFG von
Amts wegen gelöscht. |
a)
29.10.2024
Wolski |
3 |
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b)
Das Insolvenzverfahren ist durch
Beschluss des Amtsgerichts
Schwarzenbek vom 15.08.2024
(AZ: 1 IN 69/20) mangels einer die
Kosten des Verfahrens deckenden
Masse gemäß § 207 InsO einge-
stellt worden. |
a)
12.09.2024
Fröhlich |
HRB 14953 HL: Bau- und Sanitärservice 24 UG (haftungsbeschränkt), Schwarzenbek, Mühlenbogen 2, 21493 Schwarzenbek. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 14953 HL: Bau- und Sanitärservice 24 UG (haftungsbeschränkt), Schwarzenbek, Mühlenbogen 2, 21493 Schwarzenbek. HRB 14953 HL Amtsgericht Lübeck Beschluss In der Handelsregistersache Bau- und Sanitärservice 24 UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Lübeck am 05.06.2020 beschlossen: Der Widerspruch gegen die angekündigte Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Gründe Zur Begründung wird auf die Zwischenverfügung vom 28.04.2020 und die Erinnerung an deren Erledigung Bezug genommen. Eine Reaktion war darauf nicht erfolgt. Die Indizie, die für Vermögenslosigkeit sprechen sind nicht widerlegt. Der Widerspruch war daher gemäß § 393 Abs.3 FamFG zurückzuweisen. Gegen diesen Beschluss kann binnen eines Monats ab Zugang Beschwerde bei dem Amtsgericht Lübeck durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt werden. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und soll begründet werden. Richter am Amtsgericht Lorenzen
Es ist die Löschung der nachstehenden Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG beabsichtigt. Widerspruchsfrist 3 Monate HRB 14953 HL: Bau- und Sanitärservice 24 UG (haftungsbeschränkt), Schwarzenbek, Mühlenbogen 2, 21493 Schwarzenbek.
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