Bau- und Siedlungsgenossenschaft eG., Fürth, Erlanger Str.41, 90765 Fürth.Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2010 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 14.06.2010 und Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 22.07.2010 mit der Baugenossenschaft "Volkswohl" eG mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth GnR 103) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
90765 Fürth
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Amtsgericht: Fürth
Rechtsform: eG