Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Personen der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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a)
Die Generalversammlung vom 21.06.2023 hat
eine Änderung der Satzung in §15 (Pflichten
der Mitglieder), §24 (Aufgaben des
Aufsichtsrates), §26 (Sitzungen des
Aufsichtsrates), §27 (Gegenstände der
gemeinsamen Beratung von Vorstand und
Aufsichtsrat), §28 (Gemeinsame Sitzungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), §30
(Mitgliederversammlung) und §32 a (Wahlen
zum Aufsichtrat) sowie die Einfügung der
neuen §§ 30 a (Digitale Teilnahme an einer
Präsenzversammlung), 30 b (Digitale
Mitgliederversammlung) und 30 c
(Mitgliederversammlung im digitalen und/oder
schriftlichen Verfahren) beschlossen. |
a)
14.11.2023
Janowicz |
Gemeinnützige Baugenossenschaft im Kreise Grafschaft Hoya eingetragene Genossenschaft, Weyhe, Papenkamp 1, 28844 Weyhe. Die Generalversammlung vom 20.06.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 16 (Geschäftsanteil, Geschäftsguthaben) beschlossen. Die Generalversammlung vom 19.06.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz), § 16 (Geschäftsanteile), § 23 (Aufsichtsrat) beschlossen. Neue Firma: Bau- und Wohnungsgenossenschaft Weyhe e.G.
Gemeinnützige Baugenossenschaft im Kreise Grafschaft Hoya eingetragene Genossenschaft, Weyhe, Papenkamp 1, 28844 Weyhe.Die Generalversammlung vom 25.06.2008 hat die Neufassung des Statuts und mit ihr insbesondere die Änderung der §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 18 (Ausschluss der Nachschusspflicht) und § 41 (Bekanntmachungen) beschlossen. Geänderter Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und soziale verantwortbare Wohnungsversorgung (Wohnungsgemeinschaft). (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. (4) Beteiligungen sind zulässig. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. Bekanntmachungen der Genossenschaft werden in der Kreiszeitung veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung bezüglich der Nachschusspflicht: Die Mitglieder haben auch im Falle der Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Gemeinnützige Baugenossenschaft im Kreise Grafschaft Hoya eingetragene Genossenschaft, Weyhe (Weyhe). Nicht mehr Vorstand: Meyer, Otto, Weyhe, * ‒.‒.‒‒; Precht, Rolf, Weyhe, * ‒.‒.‒‒.