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Bau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH Gartz/Oder, Gartz (HRB 1531 FF)

Firmendaten

Anschrift
Große Mönchenstr. 339
16307 Gartz
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 1531 FF
Amtsgericht: Frankfurt/Oder
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Bau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH Gartz/Oder aus Gartz ist im Handelsregister Frankfurt/Oder unter der Nummer HRB 1531 FF verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Bau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH Gartz/Oder ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1) Im Wesentlichen vermietet die Gesellschaft Wohnungen, die für breite Bevölkerungsschichten hinsichtlich Wohnbedürfnissen und Einkommensstruktur grundsätzlich geeignet sind. In diesem Sinne vermietet die Gesellschaft Wohnungen namentlich an diejenigen Wohnungssuchenden, die zur Schaffung von Wohneigentum selbst nicht in der Lage sind, insbesondere kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Schwerbehinderte, ältere Menschen und ausländische Familien. 2) Soweit zur Wohnraumversorgung nach Absatz 1 erforderlich, errichtet und bewirtschaftet die Gesellschaft in einer die Umwelt möglichst schonenden Weise Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Soweit zur Wohnraumversorgung erforderlich, beschafft sie sich Wohnungen durch Errichtung, Kauf, Miete , Pacht, Nießbrauch , als Treuhänder oder in anderer rechtlicher Weise. Den von ihr verwalteten Wohnungsbestand erhält oder versetzt die Gesellschaft in einen zeitgemäßen, den Wohnbedürfnissen entsprechenden Zustand. 3) Die Gesellschaft kann aus gesetzlichen oder sonstigen zwingenden Gründen Wohnungen und bebaute, im Ausnahmefall auch unbebaute Grundstücke veräußern. 4) Zur Erfüllung des öffentlichen Gesellschaftszweckes nach Absatz 1 und unter Beachtung der gemeindewirtschaftlichen Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg kann die Gesellschaft Unternehmen gründen oder sich daran beteiligen oder auch von Dritten errichteten Wohnraum erwerben. Die Gründung von Unternehmen oder die Beteiligung der Gesellschaft an Unternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretungen der beteiligten Gemeinden. Die Weitergabe von Grundstücken an andere kommunale Gesellschaften bedarf der Beschlussfassung der Gemeindevertretungen der an der Gesellschaft beteiligten Gemeinden und der Genehmigung der für den Gesellschafter zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde.' Die Bau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH Gartz/Oder weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 11.01.2013
Veränderung

HRB 1531 FF: Bau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH Gartz/Oder, Gartz (Oder), Große Mönchenstr. 339, 16307 Gartz (Oder). Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amts- und Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist nunmehr das Amtsgericht Neuruppin zuständig. Die Firma wird jetzt bei dem Amtsgericht Neuruppin unter HRB 9873 NP geführt. Von Amts wegen eingetragen.

Calendar 31.03.2006
Veränderung

Bau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH Gartz/Oder, Gartz (Oder)(Große Mönchenstr. 339, 16307 Gartz(Oder)). Gegenstand: 1) Im Wesentlichen vermietet die Gesellschaft Wohnungen, die für breite Bevölkerungsschichten hinsichtlich Wohnbedürfnissen und Einkommensstruktur grundsätzlich geeignet sind. In diesem Sinne vermietet die Gesellschaft Wohnungen namentlich an diejenigen Wohnungssuchenden, die zur Schaffung von Wohneigentum selbst nicht in der Lage sind, insbesondere kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Schwerbehinderte, ältere Menschen und ausländische Familien. 2) Soweit zur Wohnraumversorgung nach Absatz 1 erforderlich, errichtet und bewirtschaftet die Gesellschaft in einer die Umwelt möglichst schonenden Weise Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Soweit zur Wohnraumversorgung erforderlich, beschafft sie sich Wohnungen durch Errichtung, Kauf, Miete , Pacht, Nießbrauch , als Treuhänder oder in anderer rechtlicher Weise. Den von ihr verwalteten Wohnungsbestand erhält oder versetzt die Gesellschaft in einen zeitgemäßen, den Wohnbedürfnissen entsprechenden Zustand. 3) Die Gesellschaft kann aus gesetzlichen oder sonstigen zwingenden Gründen Wohnungen und bebaute, im Ausnahmefall auch unbebaute Grundstücke veräußern. 4) Zur Erfüllung des öffentlichen Gesellschaftszweckes nach Absatz 1 und unter Beachtung der gemeindewirtschaftlichen Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg kann die Gesellschaft Unternehmen gründen oder sich daran beteiligen oder auch von Dritten errichteten Wohnraum erwerben. Die Gründung von Unternehmen oder die Beteiligung der Gesellschaft an Unternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretungen der beteiligten Gemeinden. Die Weitergabe von Grundstücken an andere kommunale Gesellschaften bedarf der Beschlussfassung der Gemeindevertretungen der an der Gesellschaft beteiligten Gemeinden und der Genehmigung der für den Gesellschafter zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.09.2005 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefaßt,insbesondere in § 2(Gegenstand der Gesellschaft).