HRB 21961:Bau-Boden-Treuhand (BBT) Wohnungsprivatisierungs GmbH, Stuttgart, Ameisenbergstraße 11, 70188 Stuttgart.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers "SozialWERT Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 20835) ist am 08.09.2015 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21961:Bau-Boden-Treuhand (BBT) Wohnungsprivatisierungs GmbH, Stuttgart, Ameisenbergstraße 11, 70188 Stuttgart.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2015 mit Berichtigung vom 01.09.2015 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SozialWERT Gesellschaft mit beschränker Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 20835) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bau-Boden-Treuhand (BBT) Wohnungsprivatisierungs GmbH, Stuttgart, Alexanderstr. 23, 70184 Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Ameisenbergstraße 11, 70188 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BBT Real Estate Beteiligungsverwaltungs GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 21056) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bau-Boden-Treuhand (BBT) Wohnungsprivatisierungs GmbH, Stuttgart, Alexanderstr. 23, 70184 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 256.250,00 EUR auf 25.000,00 EUR in vereinfachter Form herabgesetzt. Stammkapital nun: 25.000,00 EUR.
Bau-Boden-Treuhand (BBT) Wohnungsprivatisierungs GmbH, Stuttgart, Alexanderstr. 23, 70184 Stuttgart.Geschäftsanschrift: Alexanderstr. 23, 70184 Stuttgart. Der zwischen der Gesellschaft und der "BBT Real Estate GmbH & Co.KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 13511) am 11.12.2003 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde am 25.06.2009 zum 25.06.2009 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.