BauGrund Stadtentwicklung GmbH, Bonn (Chlodwigplatz 1, 53119 Bonn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DSK Deutsche Stadt-und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH am 28.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BauGrund Stadtentwicklung GmbH, Bonn (Chlodwigplatz 1, 53119 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2007 mit der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 20755) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BauGrund Stadtentwicklung GmbH, Bonn (Chlodwigplatz 1, 53119 Bonn). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2007 mit der NDL GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht HRB 60759) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BauGrund Stadtentwicklung GmbH, Bonn (Chlodwigplatz 1, 53119 Bonn). Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Meyer, Josef, Bad Neuenahr-Ahrweiler, * ‒.‒.‒‒.
BauGrund Stadtentwicklung GmbH, Bonn (Chlodwigplatz 1, 53119 Bonn). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jahn, Michael, Gückingen, * ‒.‒.‒‒; Kalscheuer, Rainer, Bad Münstereifel, * ‒.‒.‒‒; Kämpfert, Tomas, Rostock, * ‒.‒.‒‒; Leers, Volker, Amberg, * ‒.‒.‒‒.
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