HRB 500668: Bauart Atelier Luther Ltd., Rudolstadt, Kürschnertal 12, 07407 Rudolstadt. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten jeweils zwei Liquidatoren die Gesellschaft gemeinsam. Geändert, nun: Liquidator und ständiger Vertreter der Zweigniederlassung: Luther, Jens, Rudolstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; als ständiger Vertreter der Zweigniederlassung bei Anwendung deutschen Rechtes mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Zweigniederlassung in Rudolstadt ist aufgehoben.
AIL Architektur- & Ingenieurbüro Luther Ltd., Rudolstadt (Kürschnertal 12, 07407 Rudolstadt). Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2006 hat die Änderung des §1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Bauart Atelier Luther Ltd. Zweigniederlassung der Bauart Atelier Luther Limited mit dem Sitz in England und Wales, Großbritannien (Companies House of Cardiff Nr. 5337644).
AIL Architektur- & Ingenieurbüro Luther Ltd., Rudolstadt (Kürschnertal 12, 07407 Rudolstadt). private limited company (Gesellschaft nach englischem Recht). Satzung vom 19.01.2005. Zweigniederlassung der AIL Architektur- & Ingenieurbüro Luther Limited mit dem Sitz in England und Wales, Großbritannien (Companies House of Cardiff Nr. 5337644). Gegenstand des Unternehmens Dienstleistungen für das Bauwesen (Beratung, Planung, Bauleitung, SiGeKo-Leistungen). Stammkapital 1.000,00 GBP. Ist nur ein Geschäftsführer (director) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer (directors)bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt: director und ständiger Vertreter der Zweigniederlassung: Luther, Jens, Rudolstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; als ständiger Vertreter der Zweigniederlassung bei Anwendung deutschen Rechtes mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der elektronische Bundesanzeiger.