HRB 21112: Bauch und Müller Werbeagentur GmbH, Vallendar, Rheinstr. 103, 56179 Vallendar. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer der Gesellschaft) beschlossen.
Bauch und Müller Werbeagentur GmbH, Vallendar, Rheinstr. 103, 56179 Vallendar. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Dominik, Stockum-Püschen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bauch und Müller Werbeagentur GmbH, Vallendar, Rheinstr. 103, 56179 Vallendar. Nicht mehr Geschäftsführer: Albert, Rainer, Waldesch, * ‒.‒.‒‒.
Bauch und Müller Werbeagentur GmbH, Vallendar, Rheinstr. 103, 56179 Vallendar. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Dominik, Stockum-Püschen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als: Geschäftsführer: Albert, Rainer, Waldesch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bauch und Müller Werbeagentur GmbH, Vallendar (Rheinstr. 103, 56179 Vallendar). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Bauch und Müller Werbeagentur OHG, Vallendar (AG Koblenz HRA 20413) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.02.2008. Gegenstand des Unternehmens: Konzeption, Beratung und Durchführung kommunikativer Maßnahmen für werbetreibende Unternehmen sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bauch, Markus, Ransbach-Baumbach, * ‒.‒.‒‒; Müller, Dominik, Stockum-Püschen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.