Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Baude, Alena, Hannover, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
06.01.2023
Heine
b)
Fall 10 |
HRB 917: Baude Kabeltechnik GmbH, Sarstedt, Lise-Meitner-Straße 1, 31157 Sarstedt. Prokura und personenbezogene Daten geändert, nun: Einzelprokura: Baude, Nicole, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
HRB 917:Baude Kabeltechnik GmbH, Sarstedt, Lise-Meitner-Straße 1, 31157 Sarstedt.Prokura erloschen: Keil, Christina, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
Baude Kabeltechnik GmbH, Sarstedt, Lise-Meitner-Straße 1, 31157 Sarstedt. Vertretungsregelung geändert, nun: Geschäftsführer: Baude, Andreas, Kaufmann, Sehnde, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Baude Kabeltechnik GmbH, Sarstedt, Lise-Meitner-Straße 1, 31157 Sarstedt.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2010/04.10.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 13.08.2010/04.10.2010 mit der BAUDE-NIFA GmbH, Unterensingen (Amtsgericht Stuttgart, HRB 224905) als übertragendem Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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