Bauen für Griesheim OHG, Griesheim (Dieselstr. 4, 64347 Griesheim). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Darmstadt HRB 85244) am 31.08.2006 wirksam geworden.
Bauen für Griesheim OHG, Griesheim (Dieselstr. 4, 64347 Griesheim). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.10.2005 im Wege des Formwechsels in die Bauen für Griesheim AG mit Sitz in Griesheim umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.