HRB 142491: Bauer Ausland 2 GmbH, Hamburg, Burchardstraße 11, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 22.11.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.11.2021 mit der Coronam AB mit Sitz in Stockholm, Schweden (Bolagsverket 5590948591) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der gemeinsame Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, und nur in Hinblick auf solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind.
HRB 142491: Bauer Ausland 2 GmbH, Hamburg, Burchardstraße 11, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 22.11.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.11.2021 mit der Zmarta General Partner AB mit Sitz in Stockholm, Schweden (Bolagsverket 5590948609) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der gemeinsame Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, und nur in Hinblick auf solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind.
HRB 142491: Bauer Ausland 2 GmbH, Hamburg, Burchardstraße 11, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dengler, Veit, Zollikon / Schweiz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Gärtner, Michaela, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Mai, Gerald Werner Kurt, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 142491: Bauer Ausland 2 GmbH, Hamburg, Burchardstraße 11, 20095 Hamburg. Bekanntmachung gem. §§ 122d Sätze 2 und 3 UmwG in Verbindung mit § 10 HGB: Die Geschäftsführung der Bauer Ausland 2 GmbH mit Sitz in Hamburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142491, und der Vorstand (Styrelse) der Zmarta General Partner AB mit Sitz in Stockholm, Königreich Schweden, eingetragen im schwedischen Handelsregister (Bolagsverket) unter Nummer 559094-8609, beabsichtigen, die Zmarta General Partner AB, eine 100%ige Tochter der Bauer Ausland 2 GmbH, als übertragende Rechtsträgerin auf die Bauer Ausland 2 GmbH als übernehmende Rechtsträgerin unter Auflösung ohne Abwicklung grenzüberschreitend zu verschmelzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Für die beteiligten Gesellschaften werden daher gemäß § 122d Satz 2 und 3 UmwG i.V.m. § 10 HGB die folgenden Angaben bekannt gemacht: Hinweis auf Einreichung des Entwurfs des gemeinsamen Verschmelzungsplans beim Handelsregister Der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans der Bauer Ausland 2 GmbH - als übernehmende Gesellschaft - und der Zmarta General Partner AB - als übertragende Gesellschaft - wurde am 16. September 2021 beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg gem. § 122 d Satz 1 UmwG eingereicht. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: Bauer Ausland 2 GmbH (übernehmende Rechtsträgerin): Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Firma: Bauer Ausland 2 GmbH Sitz: Hamburg, Deutschland Geschäftsadresse: Burchardstraße 11, 20095 Hamburg. Zmarta General Partner AB (übertragende Rechtsträgerin): Rechtsform: Aktiengesellschaft nach schwedischem Recht (Aktiebolag) Firma: Zmarta General Partner AB Sitz: Stockholm, Königreich Schweden Geschäftsadresse: Box 1068, 262 21 Ängelholm, Königreich Schweden. Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind bei nachstehenden Registern unter folgenden Registernummern eingetragen: Bauer Ausland 2 GmbH: Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 142491. Zmarta General Partner AB: Schwedisches Handelsregister (Bolagsverket) unter Nummer 559094-8609 Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Rechte der Gläubiger: Bauer Ausland 2 GmbH: Der Schutz der Gläubiger der Bauer Ausland 2 GmbH bestimmt sich nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der Bauer Ausland 2 GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen (siehe unten) Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der Bauer Ausland 2 GmbH, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Bauer Ausland 2 GmbH bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der Bauer Ausland 2 GmbH anmeldet. Die Eintragung der Verschmelzung ist gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG und § 10 HGB bekannt gemacht, wenn sie in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht ist. Dabei handelt es sich um das "Gemeinsame Registerportal der Länder", abrufbar unter der Internet-Adresse "www.handelsregister.de". Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite "www.handelsregisterbekanntmachungen.de". Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handeln soll und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Zmarta General Partner AB: Die Geschäftsleitungsorgane der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben gemäß Kapitel 23 Abschnitt 39 des schwedischen Unternehmensgesetz (Aktiebolagslagen; SCA) einen Bericht über die Umstände zu erstellen, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Eignung der Verschmelzung für die Gesellschaften von Bedeutung sein können (der Verschmelzungsbericht). Dieser Verschmelzungsbericht muss Informationen über die voraussichtlichen Auswirkungen der Verschmelzung auf die Gläubiger enthalten. Die übertragende Gesellschaft hat den bekannten Gläubigern der Gesellschaft eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung über das Wirksamwerden des Verschmelzungsplans zu übermitteln, Kapitel 23 Abschnitte 36, 19 SCA. Die Mitteilung muss die Information enthalten, dass die Gesellschaft beabsichtigt, die Genehmigung zur Durchführung des Verschmelzungsplans zu beantragen, sowie Informationen über das Recht der Gläubiger, der Durchführung des Verschmelzungsplans zu widersprechen. Wenn die übertragende Gesellschaft keine bekannten Gläubiger hat, ist dies in einem Dokument anzugeben, das dem schwedischen Handelsregister (Bolagsverket) zusammen mit dem Antrag auf die Verschmelzungsbescheinigung vorgelegt wird. Nach Kapitel 23 Abschnitt 11 Abs. 2 Ziff. 1 SCA ist dem Verschmelzungsplan eine Erklärung beizufügen, in welcher der Abschlussprüfer der übertragenden Gesellschaft bestätigt, dass durch die Verschmelzung die Befriedigung von Forderungen der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft nicht gefährdet wird. Rechte der Minderheitsgesellschafter Sämtliche Geschäftsanteile der übertragenden Zmarta General Partner AB werden von der Bauer Ausland 2 GmbH und sämtliche Geschäftsanteile der übernehmenden Bauer Ausland 2 GmbH von der Heinrich Bauer Verlag Beteiligungs GmbH gehalten. Es sind daher weder an der Zmarta General Partner AB noch an der Bauer Ausland 2 GmbH Minderheitsgesellschafter beteiligt, weshalb die deutschen Schutzvorschriften in § 122h UmwG i.V.m. §§ 14, 15 UmwG (Verbesserung des Umtauschverhältnisses) sowie in § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 29 UmwG (Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan) keine Anwendung finden. Eine Darstellung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nach deutschem Recht daher nicht erforderlich. Die Geschäftsleitungsorgane der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben gemäß Kapitel 23 Abschnitt 39 SCA einen Bericht über die Umstände zu erstellen, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Eignung der Verschmelzung für die Gesellschaften von Bedeutung sein können (Verschmelzungsbericht). Dieser Bericht muss Informationen über die voraussichtlichen Auswirkungen der Verschmelzung auf die Gesellschafter enthalten. Gemäß Kapitel 23 Abschnitt 43 SCA hat das Geschäftsleitungsorgan einer an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft den Gesellschaftern den gemeinsamen Verschmelzungsplan und den Verschmelzungsbericht zur Verfügung zu stellen. Anschrift zur Einholung von Auskünften im Sinne von § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG: Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter den folgenden Anschriften eingeholt werden: Bauer Ausland 2 GmbH, Burchardstraße 11, 20095 Hamburg, Deutschland, und Zmarta General Partner AB, Box 1068, 262 21 Ängelholm, Königreich Schweden.
HRB 142491: Bauer Ausland 2 GmbH, Hamburg, Burchardstraße 11, 20095 Hamburg. Bekanntmachung gem. §§ 122d Sätze 2 und 3 UmwG in Verbindung mit § 10 HGB: Die Geschäftsführung der Bauer Ausland 2 GmbH mit Sitz in Hamburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142491, und der Vorstand (Styrelse) der Coronam AB mit Sitz in Stockholm, Königreich Schweden, eingetragen im schwedischen Handelsregister (Bolagsverket) unter Nummer 559094-8591, beabsichtigen, die Coronam AB, eine 100%ige Tochter der Bauer Ausland 2 GmbH, als übertragende Rechtsträgerin auf die Bauer Ausland 2 GmbH als übernehmende Rechtsträgerin unter Auflösung ohne Abwicklung grenzüberschreitend zu verschmelzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Für die beteiligten Gesellschaften werden daher gemäß § 122d Satz 2 und 3 UmwG i.V.m. § 10 HGB die folgenden Angaben bekannt gemacht: Hinweis auf Einreichung des Entwurfs des gemeinsamen Verschmelzungsplans beim Handelsregister Der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans der Bauer Ausland 2 GmbH - als übernehmende Gesellschaft - und der Coronam AB - als übertragende Gesellschaft - wurde am 16. September 2021 beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg gem. § 122 d Satz 1 UmwG eingereicht. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: Bauer Ausland 2 GmbH (übernehmende Rechtsträgerin): Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Firma: Bauer Ausland 2 GmbH Sitz: Hamburg, Deutschland Geschäftsadresse: Burchardstraße 11, 20095 Hamburg. Coronam AB (übertragende Rechtsträgerin): Rechtsform: Aktiengesellschaft nach schwedischem Recht (Aktiebolag) Firma: Coronam AB Sitz: Stockholm, Königreich Schweden Geschäftsadresse: Box 1068, 262 21 Ängelholm, Königreich Schweden. Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind bei nachstehenden Registern unter folgenden Registernummern eingetragen: Bauer Ausland 2 GmbH: Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 142491 Coronam AB: Schwedisches Handelsregister (Bolagsverket) unter Nummer 559094-8591 4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: a) Rechte der Gläubiger: Bauer Ausland 2 GmbH: Der Schutz der Gläubiger der Bauer Ausland 2 GmbH bestimmt sich nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der Bauer Ausland 2 GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen (siehe unten) Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der Bauer Ausland 2 GmbH, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Bauer Ausland 2 GmbH bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der Bauer Ausland 2 GmbH anmeldet. Die Eintragung der Verschmelzung ist gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG und § 10 HGB bekannt gemacht, wenn sie in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht ist. Dabei handelt es sich um das "Gemeinsame Registerportal der Länder", abrufbar unter der Internet-Adresse "www.handelsregister.de". Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite "www.handelsregisterbekanntmachungen.de". Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handeln soll und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem solchen Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Coronam AB: Die Geschäftsleitungsorgane der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben gemäß Kapitel 23 Abschnitt 39 des schwedischen Unternehmensgesetz (Aktiebolagslagen; SCA) einen Bericht über die Umstände zu erstellen, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Eignung der Verschmelzung für die Gesellschaften von Bedeutung sein können (der Verschmelzungsbericht). Dieser Verschmelzungsbericht muss Informationen über die voraussichtlichen Auswirkungen der Verschmelzung auf die Gläubiger enthalten. Die übertragende Gesellschaft hat den bekannten Gläubigern der Gesellschaft eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung über das Wirksamwerden des Verschmelzungsplans zu übermitteln, Kapitel 23 Abschnitte 36, 19 SCA. Die Mitteilung muss die Information enthalten, dass die Gesellschaft beabsichtigt, die Genehmigung zur Durchführung des Verschmelzungsplans zu beantragen, sowie Informationen über das Recht der Gläubiger, der Durchführung des Verschmelzungsplans zu widersprechen. Wenn die übertragende Gesellschaft keine bekannten Gläubiger hat, ist dies in einem Dokument anzugeben, das dem schwedischen Handelsregister (Bolagsverket) zusammen mit dem Antrag auf die Verschmelzungsbescheinigung vorgelegt wird. Nach Kapitel 23 Abschnitt 11 Abs. 2 Ziff. 1 SCA ist dem Verschmelzungsplan eine Erklärung beizufügen, in welcher der Abschlussprüfer der übertragenden Gesellschaft bestätigt, dass durch die Verschmelzung die Befriedigung von Forderungen der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft nicht gefährdet wird. Rechte der Minderheitsgesellschafter Sämtliche Geschäftsanteile der übertragenden Coronam AB werden von der Bauer Ausland 2 GmbH und sämtliche Geschäftsanteile der übernehmenden Bauer Ausland 2 GmbH von der Heinrich Bauer Verlag Beteiligungs GmbH gehalten. Es sind daher weder an der Coronam AB noch an der Bauer Ausland 2 GmbH Minderheitsgesellschafter beteiligt, weshalb die deutschen Schutzvorschriften in § 122h UmwG i.V.m. §§ 14, 15 UmwG (Verbesserung des Umtauschverhältnisses) sowie in § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 29 UmwG (Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan) keine Anwendung finden. Eine Darstellung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nach deutschem Recht daher nicht erforderlich. Die Geschäftsleitungsorgane der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben gemäß Kapitel 23 Abschnitt 39 SCA einen Bericht über die Umstände zu erstellen, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Eignung der Verschmelzung für die Gesellschaften von Bedeutung sein können (Verschmelzungsbericht). Dieser Bericht muss Informationen über die voraussichtlichen Auswirkungen der Verschmelzung auf die Gesellschafter enthalten. Gemäß Kapitel 23 Abschnitt 43 SCA hat das Geschäftsleitungsorgan einer an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft den Gesellschaftern den gemeinsamen Verschmelzungsplan und den Verschmelzungsbericht zur Verfügung zu stellen. Anschrift zur Einholung von Auskünften im Sinne von § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG: Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter den folgenden Anschriften eingeholt werden: Bauer Ausland 2 GmbH, Burchardstraße 11, 20095 Hamburg, Deutschland, und Coronam AB, Box 1068, 262 21 Ängelholm, Königreich Schweden.
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