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Bauer Charity gGmbH, Hamburg (HRB 129965)

Firmendaten

Anschrift
Burchardstr. 11
20095 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 040/3019-1032
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.reiten-gegen-den-hunger.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2013
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 129965
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Bauer Charity gGmbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 129965 verzeichnet. Nach der Gründung am 02.12.2013 hat die Bauer Charity gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'A. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; b. die Förderung mildtätiger Zwecke; c. die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und mildtätiger Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Weiterleitung von Mitteln an steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich den vorgenannten Zwecken widmen, insbesondere an den "Deutsche Welthungerhilfe e.V." Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Bauer Charity gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 1

Calendar 13.12.2013
Neueintragung

Bauer Charity gGmbH, Hamburg, Burchardstraße 11, 20095 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2013. Geschäftsanschrift: Burchardstraße 11, 20095 Hamburg. Gegenstand: a. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; b. die Förderung mildtätiger Zwecke; c. die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und mildtätiger Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Weiterleitung von Mitteln an steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich den vorgenannten Zwecken widmen, insbesondere an den "Deutsche Welthungerhilfe e.V." Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bauer, Gudrun, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 1

13.12.2013
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Gudrun Bauer
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 12.12.2013