Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 15.12.2022 sowie
des Zustimmungsbeschlusses ihrer
Gesellschafterversammlung vom 15.12.2022 mit der HBVB
Audio Portugal Holdings S.A. mit Sitz in Lissabon (Registo
Comercial de Sintra, 508574960) im Wege der
grenzüberschreitenden Verschmelzung verschmolzen. |
a)
27.12.2022
Dr. Sandidge
b)
Fall 18 |
14 |
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Erwerb, das Halten sowie das Verwalten
von Beteiligungen an Unternehmen im In-
und Ausland, die im Bereich des Erstellens
und Vermarktens von Radioprogrammen
sowie dem Betrieb von Radiostationen
einschließlich dem Erwerb und Halten aller
notwendigen Lizenzen tätig sind, sowie die
Übernahme von Dienstleistungen und
betriebswirtschaftlicher Aufgaben für solche
Unternehmen. Der Erwerb, das Halten
sowie das Verwalten von Beteiligungen an
solchen Unternehmen kann auch als
persönlich haftende Gesellschafterin
erfolgen.
Die Gesellschaft kann in den vorgenannten
Geschäftsbereichen auch selbst tätig
werden und insbesondere alle notwendigen
Lizenzen selbst erwerben und halten. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
21.11.2022
Dr. Sandidge
b)
Fall 16 |
HRB 125740: Bauer Media Audio Holding GmbH, Hamburg, Burchardstraße 11, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 05.10.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2021 mit der Bauer Media Group Sweden Holding AB mit Sitz in Stockholm/Schweden (Bolagsverket, 5565547956) im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der gemeinsame Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, und nur in Hinblick auf solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind.
HRB 125740: Bauer Media Audio Holding GmbH, Hamburg, Burchardstraße 11, 20095 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Gärtner, Michaela, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Mai, Gerald Werner Kurt, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dengler, Veit, Zollikon / Schweiz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 125740: Bauer Media Audio Holding GmbH, Hamburg, Burchardstraße 11, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 26.10.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.12.2021 mit der Bauer Media Audio Ireland Limited mit Sitz in Dublin/Irland (The Companies Registration Office 0162034) im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der gemeinsame Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, und nur in Hinblick auf solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind.
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