HRB 9348 HL: Bauer UK Radio GmbH, Oststeinbek, Burchardstraße 11, 20095 Hamburg. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 15.10.2014 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Hamburg, HRB 90797) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 9348 HL: Bauer UK Radio GmbH, Oststeinbek, Burchardstraße 11, 20095 Hamburg. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die BVG Medien Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 90797) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 9348 HL: Bauer UK Radio GmbH, Oststeinbek, Burchardstraße 11, 20095 Hamburg. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Burchardstraße 11, 20095 Hamburg
HRB 9348 HL: Bauer UK Radio GmbH, Oststeinbek, Willinghusener Weg 3, 22113 Oststeinbek. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsplans vom 06.11.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 22.11.2013 und 13.12.2013 ist die Bauer Radio (Holdings) Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem und walisischem Recht, mit Sitz in Petersborough, UK, (Companies House FN 04327363) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
HRB 9348 HL: Bauer UK Radio GmbH, Oststeinbek, Willinghusener Weg 3, 22113 Oststeinbek. 1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist. 2. An der Verschmelzung sind die Bauer Radio (Holdings) Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem und walisischem Recht mit Sitz in Peterborough, UK, als übertragende Gesellschaft und die Bauer UK Radio GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Oststeinbek als übernehmende Gesellschaft beteiligt. 3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im englischen Unternehmensregister (Companies House) unter der Firmennummer FN 04327363. b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 9348 HL. 4. a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Bauer UK Radio GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i. V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Bauer UK Radio GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register am Sitz der Bauer UK Radio GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht wird, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Bauer UK Radio GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Gemäß Regulation 11 (2) UK Merger Regs, kann jeder Gläubiger der übertragenden Bauer Radio (Holdings) Limited die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) mit der Zielsetzung einer Zustimmungserklärung gemäß Regulation 14 (approval of creditors) UK Merger Regs beim Obersten Gerichtshof von England und Wales (High Court of England and Wales) beantragen. Falls der Oberste Gerichtshof von England und Wales eine solche Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der übertragenden Bauer Radio (Holdings) Limited. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100- prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden. c) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei der Bauer UK Radio GmbH, Willinghusener Weg 3, 22113 Oststeinbek, und bei der Bauer Radio (Holdings) Limited, 1 Lincoln Court, Lincoln Road, Peterborough PE1 2RF, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK).
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