HRA 4530: Bauerdick GmbH & Co. Industriebedarf KG, Wickede, Weststraße 28, 58739 Wickede. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Dipl.-Berging. Heinz Knust GmbH (Amtsgericht Bochum HRB 9125) am 14.09.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 4530: Bauerdick GmbH & Co. Industriebedarf KG, Wickede, Weststraße 28, 58739 Wickede. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.08.2015 mit der Dipl.-Berging. Heinz Knust GmbH mit Sitz in Herne (Amtsgericht Bochum HRB 9125) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.