Bauernverband Kreis Ludwigsburg e.V., Sitz Ludwigsburg (c/o Eberhard Zucker, Heiligkreuzstr. 28/1, 71665 Vaihingen/Enz). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit dem Verein Kreisbauernverband Heilbronn/N. e.V., Sitz Heilbronn (AG Heilbronn VR 667) wurde am 14. Mai 2007 in das Vereinsregister des Sitzes des übernehmenden Vereins eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Abs. 2 UmwG.
Bauernverband Kreis Ludwigsburg e.V., Sitz Ludwigsburg (c/o Eberhard Zucker, Heiligkreuzstr. 28/1, 71665 Vaihingen/Enz). Durch Verschmelzungsvertrag vom 24. November 2006, dem die Vertreterversammlung des übertragenden Vereins am 22. November 2006 und die Delegiertenversammlung des übernehmenden Vereins am 24. November 2006 zugestimmt haben, hat sich der Verein (übertragender Verein) mit dem Kreisbauernverband Heilbronn/N. e.V., Sitz Heilbronn (Amtsgericht Heilbronn, VR 667) (übernehmender Verein) gem. § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern, der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. (vgl. im einzelnen § 22 UmwG).