GnR 108: Baugenossenschaft "Wohnungsbau" e.G., Gelsenkirchen, Harthorststr. 6 A, 45899 Gelsenkirchen. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederrversammlung vom 15.05.2017 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.05.2017 mit der Wohnungsbaugenossenschaft Horst e.G. mit Sitz in Gelsenkirchen (GnR 102) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden am 14.08.2017 mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Baugenossenschaft "Wohnungsbau" e.G., Gelsenkirchen, (Harthorststr. 6 A, 45899 Gelsenkirchen).Die Mitgliederversammlung vom 26.06.2008 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. Nach Änderung: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraussetzungen.
Gemeinnützige Baugenossenschaft "Wohnungsbau e.G.", Gelsenkirchen (Harthorststr. 6 A, 45899 Gelsenkirchen). Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2006 hat die Änderung des Statuts in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2006 hat eine Änderung des Statuts in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2006 hat eine Änderung des Statuts in §§ 5 (Eintrittsgeld) und 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen. Name geändert, nunmehr: Neue Firma: Baugenossenschaft "Wohnungsbau" e.G. Neuer Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig. (3) die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraussetzungen.
Gemeinnützige Baugenossenschaft "Wohnungsbau e.G.", Gelsenkirchen (Harthorststr. 6 A, 45899 Gelsenkirchen). Nicht mehr Vorstand: Kerstan, Kurt, Kaufmännischer Angestellter i. R., Gelsenkirchen.
Gemeinnützige Baugenossenschaft "Wohnungsbau e.G.", Gelsenkirchen (Harthorststr. 6 A, 45899 Gelsenkirchen). Bestellt als Vorstand: Csaki, Richard, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Bömmer, Bernhard, Pensionär, Gelsenkirchen.
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