GnR 640029: Baugenossenschaft Biberach eG, Biberach an der Riß (Bismarckring 62, 88400 Biberach an der Riß). Die Generalversammlung vom 24.10.2019 hat die Änderung der Satzung in §§ 6 (Kündigung der Mitgliedschaft) und 17 (Kündigung weiterer Anteile) beschlossen.
GnR 640029: Baugenossenschaft Biberach eG, Biberach an der Riß (Bismarckring 62, 88400 Biberach an der Riß). Die Generalversammlung vom 18.10.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.
GnR 640029: Baugenossenschaft Biberach eG, Biberach an der Riß (Bismarckring 62, 88400 Biberach an der Riß). Die Generalversammlung vom 18.10.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.
GnR 640029: Baugenossenschaft Biberach eG, Biberach an der Riß (Bismarckring 62, 88400 Biberach an der Riß). Die Generalversammlung vom 20.10.2016 hat die Änderung der Satzung in § 23 (Aufsichtsrat) beschlossen.
GnR 640029:Baugenossenschaft Biberach eG, Biberach an der Riß (Bismarckring 62, 88400 Biberach an der Riß). Bestellt als Vorstand: Kaufmann, Fritz, Biberach an der Riß, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Brock, Karl-Heinz, Biberach an der Riß, * ‒.‒.‒‒.
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