Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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a)
Die außerordentliche Vertreterversammlung
vom 23.01.2024 hat eine Änderung der
Satzung in §§ 2 - 8, 11 und 12, 15 - 18, 21 -
25, 27 - 36, 39 und 40, 43 und 44.
beschlossen.
Die §§ 30a, 32a, 32b, 32c, 34a und 34 b sind
zusätzlich neu eingefügt worden. |
a)
14.08.2024
Schellmann |
11 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Francke, Oliver Ferry, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.01.2024
Schellmann |
GnR 403: Baugenossenschaft Dennerstraße-Selbsthilfe eG, Hamburg (Hufnerstr. 28, 22083 Hamburg). Die außerordentliche Vertreterversammlung vom 02.02.2016 hat eine Änderung der Satzung in § 17, 23, 26, 30, 35, 36 und 44 beschlossen.
Baugenossenschaft Dennerstraße-Selbsthilfe eG, Hamburg (Hufnerstr. 28, 22083 Hamburg). Ausgeschieden Vorstand: Kilian, Jana, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Vorstand: Rehling, Carsten, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen Rehling, Carsten, Norderstedt, * ‒.‒.‒‒.
Baugenossenschaft Dennerstraße-Selbsthilfe eG, Hamburg (Hufnerstr. 28, 22083 Hamburg). Die Vertreterversammlung vom 10.04.2008 hat eine Neufassung des Statuts beschlossen. Neuer Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute,sichere und soziale verantwortbare Wohnungsversorgung . (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Zu diesem Zwecke kann sie auch Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Unternehmen beteiligen. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 29 Buchstabe g die Voraussetzungen. Die Mitglieder haben auch im Falle der Insolvenz der Genossenschaft keine Nachschüsse zu leisten.
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