Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
16 |
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b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Tomahogh-Seeth, Axel, Wedel,
* ‒.‒.‒‒
Nach Änderung der
Vertretungsbefugnis nunmehr:
Vorstand:
van Kan, Christian,
Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒
mit der Befreiung von den
Beschränkungen des § 181 BGB für
Rechtsgeschäfte mit der Dormagener
Wohnungsbau Gesellschaft mbH mit
Sitz in Dormagen (Amtsgericht Neuss,
HRB 6015). |
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a)
06.05.2024
Schulz |
15 |
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b)
Bestellt als
Vorstand:
van Kan, Christian,
Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
van Kan, Christian, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
17.01.2024
Schulz |
GnR 215: Baugenossenschaft Dormagen eG, Dormagen, Weiler Str. 11, 41540 Dormagen. Die Vertreterversammlung vom 27.05.2020 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand), 3-8, 11-13, 15-18, 21, 22 (Vertretung)- 31, 33-37, 40, 43 und 44 sowie die Einfügung eines neuen § 30A beschlossen. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, veräußern, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Gründung von Tochtergesellschaften und Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann diese Tätigkeiten für Dritte ebenfalls übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übemehmen.
GnR 215: Baugenossenschaft Dormagen eG, Dormagen, Weiler Str. 11, 41540 Dormagen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: van Kan, Christian, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Bohlmann, Ralf, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒.
GnR 215: Baugenossenschaft Dormagen eG, Dormagen, Weiler Str. 11, 41540 Dormagen. Die Mitgliederversammlung vom 24. November 2016 hat eine Änderung der Satzung in § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), §§ 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 32 (Vertreterversammlung), § 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 37 (Auskunftsrecht), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 42 (Verlustdeckung), § 44 (Prüfung) und in § 45 (Auflösung) beschlossen.
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