8 |
c)
Gegenstand geändert, nun:
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaues
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. Die
Genossenschaft kann Beteiligungen im
Rahmen von § 1Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. |
|
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
geändert, nun:
Die Genossenschaft hat mindestens
zwei Vorstände. Dies vorausgesetzt,
wird die Genossenschaft durch zwei
Vorstände oder durch einen Vorstand
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten |
|
a)
Die Generalversammlung vom 05.10.2023 hat
die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft), 4 (Erwerb
der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7
(Kündigung der Mitgliedschaft), 8
(Übertragung von Geschäftsguthaben), 11
(Ausschluss eines Mitgliedes), 12
(Auseinandersetzung), 13 (Rechte der
Mitglieder), 14 (Wohnliche Versorgung der
Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen),
16 (Pflichten der Mitglieder), 17
(Geschäftsanteil, Geschäftsguthaben und
Haftsumme), 18 (Kündigung weiterer Anteile),
21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der
Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten
des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25
(Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 26
(Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27
(Sitzungen des Aufsichtsrates), 28
(Gegenstände der gemeinsamen Beratungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), 29
(Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit
Vorstandsmitgliedern), 31 (Stimmrecht in der
Generalversammlung), 32
(Generalversammlung), 33 (Einberufung der
Generalversammlung), 34 (Leitung der
Generalversammlung und Beschlussfassung),
35 Zuständigkeit der Generalversammlung),
36 (Mehrheitserfordernisse), 40 (Rücklagen),
41 (Gewinnverwendung), 43
(Bekanntmachungen) und 44 (Prüfung) sowie
die Ergänzung um §§ 30 a (Rechtsgeschäfte
mit Vorstandsmitgliedern), 32 a (Digitale
Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 32
b (Digitale Generalversammlung) und 32 c
(Generalversammlung im digitalen und/oder
schriftlichen Verfahren). |
a)
03.04.2024
Eikelmann |