GnR 156:Baugenossenschaft Eigenheim Boizenburg e.G., Boizenburg (Stiftstr. 1, 19258 Boizenburg). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 20.06.2014 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.06.2014 mit der Allgemeine Wohnungsbaugenossenschaft Boizenburg eG mit Sitz in Boizenburg (Amtsgericht Schwerin, GnR 252) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
19258 Boizenburg
Keine frühere Adresse vorhanden
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Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Schwerin
Rechtsform: eG