12 |
c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
errichten, erwerben, bewirtschaften,
veräußern und betreuen. Sie kann alle
im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
insbesondere Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen an ihre
Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren
Mitgliedern Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren.
(4) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2
des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 f
die Voraussetzungen. |
|
|
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a)
06.12.2024
Wagner
b)
Eintragung Nr. 10 Spalte 2c)
vom 14.10.2024 von Amts
wegen berichtigt. |
11 |
c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
errichten, erwerben, bewirtschaften,
veräußern und betreuen. Sie kann alle
im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
insbesondere Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen an ihre
Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren
Mitgliedern Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren.
(4) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2
des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 f
die Voraussetzungen. |
|
a)
Vorstandsmitglieder können
ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte
für die Genossenschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten vorzunehmen. |
|
a)
Die Vertreterversammlung vom 06.06.2024
hat die überwiegende Neufassung der
Satzung beschlossen. Insbesondere wurden
die §§ 2 (Gegenstand), 22 (Vertretung) und 43
(Bekanntmachungen), vormals 42, geändert.
Weiterhin wurde ein neuer § 5 eingefügt,
wodurch sich die Nummerierung der
nachfolgenden §§ ändert. Außerdem wurden
die §§ 32 a, 32 b, 32 c, 34 a und 34 b neu
eingefügt. |
a)
23.10.2024
Repinski
b)
Eintragung Nr. 10 Spalten
2c), 4a) und 6a) vom
14.10.2024 von Amts wegen
berichtigt. |
10 |
c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und soziale
verantwortbare Vohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
errichten, erwerben, bewirtschaften,
veräußern und betreuen. Sie kann alle
im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und die Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
insbesondere Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbetreibende, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen ai ihre
Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren
Mitgliedern Genussrechte, die keinen
unbedingten Rückzahlungsanspruch
beinhalten, gewähren.
(4) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen. Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 f
die Voraussetzungen. |
|
a)
Vorstandsmitglieder können
ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte
für die Genossenschaft mit sich als
Vertreter eines Dritten vorzunehmen.
. |
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a)
Die Vertreterversammlung vom 06.06.2024
hat die überwiegende Neufassung der
Satzung beschlossen.Weiterhin wurde ein
neuer § 5 eingefügt, wodurch sich die
Nummerierung der nachfolgenden §§ ändert.
Außerdem wurden die §§ 32 a, 32 b, 32 c, 34
a und 34 b neu eingefügt. |
a)
14.10.2024
Helbig |
9 |
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b)
Ausgeschieden
Vorstand:
Dr. Heymann, Hardy, Hamburg,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.07.2023
Thimm |
8 |
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b)
Bestellt
Vorstand:
Koth, Sandra, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
14.03.2023
Thimm |