GnR 307: Baugenossenschaft Rhein-Lahn eG 56112 Lahnstein, Lahnstein, Koblenzer Straße 1, 56112 Lahnstein. Die Generalversammlung vom 30.08.2021 hat eine Änderung des Statuts in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 27 (Sitzungen des Aufsdichtsrates) und § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses) beschlossen.
GnR 307: Baugenossenschaft Rhein-Lahn eG 56112 Lahnstein, Lahnstein, Koblenzer Straße 1, 56112 Lahnstein. Nicht mehr Vorstand: Winter, Heike, geb. Holz, Miehlen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Engel, Oliver, Koblenz, * ‒.‒.‒‒.
GnR 307: Baugenossenschaft Rhein-Lahn eG 56112 Lahnstein, Lahnstein, Koblenzer Straße 1, 56112 Lahnstein. Nicht mehr Vorstand: Krumm, Peter, Neuwied, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Weingart, Daniel, Vallendar, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Weingart, Daniel, Bendorf-Sayn, * ‒.‒.‒‒.
GnR 307: Baugenossenschaft Rhein-Lahn eG 56112 Lahnstein, Lahnstein, Im Weierchen 9, 56112 Lahnstein. Änderung der Geschäftsanschrift: Koblenzer Straße 1, 56112 Lahnstein.
GnR 307: Gemeinnützige Baugenossenschaft Rhein-Lahn-Westerwald e.G., Lahnstein, Im Weierchen 9, 56112 Lahnstein. Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2016 hat die Änderung des Statuts in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Neue Firma: Baugenossenschaft Rhein-Lahn eG 56112 Lahnstein. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Immobilienwirtschaft des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören u.a. Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inahberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
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