Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Bestellt als
Vorstand:
Jung, Alexander Tristan, Bruchsal,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.03.2024
Rinke |
GnR 6: Baugenossenschaft Spar- und Bauverein 1895 Mannheim e.G., Mannheim (R 7, 5, 68161 Mannheim). Nicht mehr Vorstand: Weishäupl, Dietrich Horst, Weinheim, * ‒.‒.‒‒.
GnR 6:Baugenossenschaft Spar- und Bauverein 1895 Mannheim e.G., Mannheim (R 7, 5, 68161 Mannheim). Die Generalversammlung vom 15.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) beschlossen.
Baugenossenschaft Spar- und Bauverein 1895 Mannheim e.G., Mannheim (R 7, 48, 68161 Mannheim). Bestellt als Vorstand: Landua, Sven, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.
Baugenossenschaft Spar- und Bauverein 1895 Mannheim e.G., Mannheim, (R 7, 48, 68161 Mannheim).Die Generalversammlung vom 14.05.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitgliedervorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsbersorgung. (2) Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Daneben kann sie sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, dem Zweck der Genossenschaft zu dienen. (3) Die Genossenschaft kann für ihre Mitglieder und deren Angehörige Spareinlagen hereinnehmen. (4) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an Mitglieder und deren Angehörige ausgeben. (5) Beteiligungen sind zulässig. (6) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme der Absätze 3 und 4 zugelassen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.