GnR 135: Baugenossenschaft eG Halver, Halver (Oesterberg 22, 58553 Halver). Nicht mehr Vorstand: Dienstuhl, Marita, Halver, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Dienstuhl, Reinhard, Halver, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung der personenbeogenen Daten Vorstand: Iserhardt-Scharfenberg, Verena, Halver, * ‒.‒.‒‒.
GnR 135: Baugenossenschaft Halver eingetragene Genossenschaft, Halver (Oesterberg 22, 58553 Halver). Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2016 hat die vollständige Neufassung der Satzung - u.A.in §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand der Genossenschaft) und 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) - beschlossen. Neue Firma: Baugenossenschaft eG Halver. (1) Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf die Stadt Halver. (5 Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Baugenossenschaft Halver eingetragene Genossenschaft, Halver (Tannenweg 20, 58553 Halver). Nicht mehr Vorstand: Hilbig, Klaus, Halver.
Baugenossenschaft Halver eingetragene Genossenschaft, Halver (Tannenweg 20, 58553 Halver). Bestellt als Vorstand: Scharfenberg, Verena, Halver, * ‒.‒.‒‒.
Baugenossenschaft Halver eingetragene Genossenschaft, Halver, (Tannenweg 20, 58553 Halver).Die Mitgliederversammlung vom 19.06.2009 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 13 (Rechte der Mitglieder), 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat) und 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen. Nunmehriger Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit in Rahmen dieser Satzung. Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeit einer von der Körperschaftssteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betreiben. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren.
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