Baugeschäft Jörg Russow GmbH, Schwaan, Vorbecker Landweg 53, 18258 Schwaan.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.04.2010 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Baugeschäft Jörg Russow GmbH, Schwaan, Vorbecker Landweg 53, 18258 Schwaan.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2010. Geschäftsanschrift: Vorbecker Landweg 53, 18258 Schwaan. Durchführung von Arbeiten zur Errichtung von Bauwerken im Hochbau nebst Fassadensanierung. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Russow, Jörg, Schwaan, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Jörg Russow als Inhaber des unter der Firma J. R. Baugeschäft e.K. mit Sitz in Schwaan (Amtsgericht Rostock HRA 3010 ) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 10.03.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.03.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.