HRA 1368: Baugeschäft Otto e.K., Inhaber Harald Otto, Querfurt, August-Bebel-Str. 51, 06268 Querfurt. Die Firma ist erloschen.
Baugeschäft Otto e.K., Inhaber Harald Otto, Querfurt (Augusst-Bebel-Str. 51, 06268 Querfurt, Betreiben eines Bauhauptgewerbes im Bereich des Hoch-, Tief- und Ausbaus.). Einzelkaufmann. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Otto, Harald, Querfurt, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung des Vermögens der Baugeschäft Otto GmbH, mit dem Sitz in Querfurt (Amtsgericht Stendal HRB 209844) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.