Baugesellschaft Brüggemann GmbH, Bernburg (Südstr. 15, 06406 Bernburg). Die Verschmelzung wurde am 02.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Duisburg HRB 1732).
Baugesellschaft Brüggemann GmbH, Bernburg (Südstr. 15, 06406 Bernburg). Die Gesellschaft als übertragende Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2005 sowie der zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tage mit der Baugesellschaft Franz Brüggemann GmbH mit dem Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 1732) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.