Baugesellschaft Stapelfeldt mbH Spezialunternehmen für Bauwerksabdichtungen, Soltau (Papenreye 55, 22453 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AS-Bau Handels- und Beteiligungsgesellschaft mbH am 28.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Baugesellschaft Stapelfeldt mbH Spezialunternehmen für Bauwerksabdichtungen, Soltau (Papenreye 55, 22453 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2006 mit der AS-Bau Handels- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 92358) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.