Baulift GmbH & Co. KG, Ingolstadt (Laboratoriumsstr. 3, 85055 Ingolstadt). Die BAULIFT Zwickau GmbH mit dem Sitz in Zwickau (Amtsgericht Chemnitz HRB 6523) und die Baulift Arbeitsbühnen Vertriebsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 335) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2005und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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