Baumanagement H.-J. Most GmbH., Kirchheim unter Teck, (Kolbstr. 25, 73230 Kirchheim unter Teck).Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 07.06.2010 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Baumanagement H.-J. Most GmbH., Kirchheim unter Teck, (Kolbstr. 25, 73230 Kirchheim unter Teck).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung des Alleingesellschafters vom 14.05.2010 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 14.05.2010 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Most, Hans-Joachim, Kirchheim unter Teck, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Baumanagement und Handelsvertretungen H.-J. Most e.K.", Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart HRA 725234) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.