HRB 504400: Baumann Dental GmbH, Keltern, Frankenstr. 25, 75210 Keltern. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Remchingen. Neue Geschäftsanschrift: Im Hölderle 5, 75196 Remchingen.
HRB 504400: Baumann Dental-GmbH, Keltern, Frankenstr. 25, 75210 Keltern. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Baumann Dental GmbH.
HRB 504400: Baumann Dental-GmbH, Keltern, Frankenstr. 25, 75210 Keltern. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Uwe Karsten Baumann, * ‒.‒.‒‒, Keltern als Inhaber der Firma "Karsten Baumann e.K.", Keltern (Amtsgericht Mannheim HRA 703195) auf 26.400,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.400,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Baumann, Karsten, Keltern, * ‒.‒.‒‒. Der Einzelkaufmann Uwe Karsten Baumann,* ‒.‒.‒‒, Keltern hat als Inhaber der Firma "Karsten Baumann e.K.", Keltern (Amtsgericht Mannheim HRA 703195) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2018 mit Nachtrag vom 31.08.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom 20.08.2018 und 31.08.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.