Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Forchheimer Straße 19, 91083 Baiersdorf |
|
|
|
|
a)
12.03.2024
Hamberger |
HRA 7054: Baumann Grundbesitz Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Baiersdorf, Industriestr. 5, 91083 Baiersdorf. Der Formwechsel wurde am 16.08.2017 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Fürth HRB 16324).
HRB 16324: Baumann Grundbesitz GmbH, Baiersdorf, Industriestraße 5, 91083 Baiersdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.02.2017. Geschäftsanschrift: Industriestraße 5, 91083 Baiersdorf. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Immobilienvermögens sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Baumann, Jürgen, Marloffstein, * ‒.‒.‒‒; Baumann, Rüdiger, Erlangen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Baumann Grundbesitz Verwaltungs-GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Baiersdorf (Amtsgericht Fürth HRA 7054). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 7054: Baumann Grundbesitz Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Baiersdorf, Industriestr. 5, 91083 Baiersdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2017 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Baumann Grundbesitz GmbH mit dem Sitz in Baiersdorf beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 7054: Baumann Grundbesitz Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Baiersdorf, Industriestr. 5, 91083 Baiersdorf. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 07.02.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens auf die Baumann Roof GmbH mit dem Sitz in Baiersdorf (Amtsgericht Fürth HRB 16209) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen