Baumaschinen Obernburg GmbH Verkauf-Miete-Service, Obernburg (Bachstr. 9, 63785 Obernburg).Die Verschmelzung wurde am 12.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Darmstadt HRB 21921).
Baumaschinen Obernburg GmbH Verkauf-Miete-Service, Obernburg (Bachstr. 9, 63785 Obernburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Baumaschinen Bensheim GmbH Verkauf-Miete-Service mit dem Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 21921) verschmolzen. DieVerschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.