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Baumert & Ehrhardt Verwaltungs-GmbH, Beckum (HRB 11466)

Firmendaten

Anschrift
Auf dem Tigge 27
59269 Beckum
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 11466
Amtsgericht: Münster
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Baumert & Ehrhardt Verwaltungs-GmbH aus Beckum ist im Handelsregister Münster unter der Nummer HRB 11466 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Baumert & Ehrhardt Verwaltungs-GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Verwaltung und Verpachtung von Immobilien sowie die Vermietung von Industriegütern und Industriefertigungsanlagen.' Die Baumert & Ehrhardt Verwaltungs-GmbH weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 06.05.2008
Neueintragung

Baumert & Ehrhardt Verwaltungs-GmbH, Beckum (Auf dem Tigge 27, 59269 Beckum). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2007. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Baumert & Ehrhardt Verwaltungs-oHG, Beckum (Amtsgericht Münster, HRA 8146) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.11.2007. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und Verpachtung von Immobilien sowie die Vermietung von Industriegütern und Industriefertigungsanlagen. 27.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Baumert, Herbert, Beckum, * ‒.‒.‒‒; Baumert, Guido, Beckum, * ‒.‒.‒‒; Ehrhardt, Helmut, Beckum, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

06.05.2008
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Herbert Baumert
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Guido Baumert
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Helmut Ehrhardt
Geschäftsführer