GnR 93: Baumschule Putbus eG, Putbus (Bergerlandstraße 3 B, 18581 Putbus). Die Genossenschaft ist durch Beschluss der Generalversammlung zum 31.12.2020 aufgelöst. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder Liquidator vertritt einzeln. Nicht mehr Vorstand: Ohseloff, Jens, Putbus, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Liquidator: Sauerbaum, Manfred, Putbus, * ‒.‒.‒‒.
GnR 93: Landwirtschaftliche Produktivgenossenschaft e.G. "Baumschule" Putbus, Putbus (Fritz-Reuter-Straße 11, 18581 Putbus). Die Generalversammlung vom 18.11.2016 hat die komplette Neufassung der Satzung und damit insbesondere die Änderung der Firma, des Gegenstands des Unternehmens, der Nachschusspflicht und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Firma geändert, nun: Baumschule Putbus eG. Neuer Gegenstand: - gemeinsame Produktion von Baumschulerzeugnissen und anderen pflanzlichen/ landwirtschaftlichen Erzeugnissen, deren Veredelung und Absatz; - Landschafts- und Gartenbau; - Erbringung von landschaftspflegerischen Leistungen und weiteren gärtnerischen Arbeiten; - Handel mit gärtnerischen Erzeugnissen und Bedarfsartikeln für Haus, Hof und Garten; - Unterhaltung und Betrieb von Neben- und Hilfsbetrieben; - Beteiligungen an anderen Unternehmen, sofern diese der Förderung des Erwerbs der Mitglieder zu dienen bestimmt sind. Nachschusspflicht geändert, nun: Auf 500,00 EUR (HAftsumme) beschränkte Nachschusspflicht. Durch die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Nicht mehr Vorstand: Meincke, Anke, Putbus, * ‒.‒.‒‒. Amtsbezeichnung nach Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung gelöscht und Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt, nun: Vorstand: Sauerbaum, Manfred, Putbus, * ‒.‒.‒‒. Amtsbezeichnung nach Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung gelöscht, nun: Vorstand: Ohseloff, Jens, Putbus, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelungen: Der Geschäftsanteil wurde herabgesetzt. Die Nachschusspflicht der Mitglieder wurde auf eine niedrigere Haftsumme herabgesetzt. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.