Baumschulen Hans Werner Angendohr KG, Nettetal (Baumschulen Weg, 16818 Werder). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Baumschule Angendohr GmbH am 16.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Baumschulen Hans Werner Angendohr KG, Nettetal (Happelter 13, 41334 Nettetal).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2006 mit der Baumschule Angendohr GmbH mit Sitz in Werder (AG Neuruppin HRB 2427 NP) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.