Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, Zweigniederlas-
sungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Ver-
tretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
13 |
|
|
|
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Be-
schluss des Amtsgerichts Flensburg vom 11.11.2024
(AZ: 56 IN 360/24) die vorläufige Insolvenzverwal-
tung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insol-
venzverwalters wirksam sind. |
a)
12.11.2024
Koj |
HRA 3450 FL: Bauplan Nord GmbH & Co. KG, Flensburg, Fördepromenade 14, 24944 Flensburg. Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
HRA 3450 FL: Bauplan Nord GmbH & Co. KG, Flensburg, Fördepromenade 14, 24944 Flensburg. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BPN Projektentwicklung GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 118629) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bauplan Nord GmbH & Co. KG, Flensburg(Fördepromenade 14, 24944 Flensburg). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 10.01.2008 ist die BPN Generalunternehmen GmbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 4578 FL) - übertragender Rechtsträger- durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..