HRB 1366: Baur Obermain GmbH, Burgkunstadt, Regens-Wagner-Platz 5, 96224 Burgkunstadt. Die Gesellschaft hat am 22.11.2021 mit der Friedrich-Baur-GmbH mit dem Sitz in Burgkunstadt (Amtsgericht Coburg HRB 150) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 29.11.2021 zugestimmt.
HRB 1366: Baur Obermain GmbH, Altenkunstadt, Theodor-Heuss-Straße 67, 96264 Altenkunstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2018 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Burgkunstadt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Regens-Wagner-Platz 5, 96224 Burgkunstadt.
HRB 1366: Baur Obermain GmbH, Altenkunstadt, Theodor-Heuss-Straße 67, 96264 Altenkunstadt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Betz, Bernhard, Lichtenfels, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1366: Baur Obermain GmbH, Altenkunstadt, Theodor-Heuss-Straße 67, 96264 Altenkunstadt. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Betz, Bernhard, Lichtenfels, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Fugmann, Otmar, Kronach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 752:Baur Kaufhaus GmbH, Burgkunstadt, Bahnhofstr. 10, 96224 Burgkunstadt.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Obermain Schuhe GmbH (künftig: Baur Obermain GmbH) mit dem Sitz in Altenkunstadt (Amtsgericht Coburg HRB 1366) verschmolzen. Der mit der Friedrich-Baur-GmbH mit Sitz in Burgkunstadt (Amtsgericht Coburg HRB 150) abgeschlossene Organschaftsvertrag vom 21.08.1990, geändert durch Vertrag vom 04.12.2013, ist infolge dieser Verschmelzung beendet worden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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