HRB 11083 FL: Bauservice & Bautenschutz UG (haftungsbeschränkt), Nebel, Smäswai 7, 25946 Nebel. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 11083 FL: Bauservice & Bautenschutz UG (haftungsbeschränkt), Nebel, Smäswai 7, 25946 Nebel. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Wulfert, Peter, * ‒.‒.‒‒, Wittdün auf Amrum; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.09.2020 ist die Gesellschaft zum 31.12.2020 aufgelöst.
HRB 11083 FL: Bauservice & Bautenschutz UG (haftungsbeschränkt), Nebel, Smäswai 7, 25946 Nebel. Gegenstand des Unternehmens ist das Abdichten von Kellerwänden und -böden sowie Bauwerksteilen unter der Erdlinie gegen Erdfeuchtigkeit, aufsteigende Gesellschaft mit beschränkter Haftung.Feuchtigkeit, Sicker-, Grund- und Stauwasser, das Imprägnieren durchfeuchteter Außenwandflächen einschließlich der erforderlichen Vorbehandlung, Betonimprägnierungsarbeiten einschließlich kleinerer Ausbesserungsarbeiten ohne Eingriff in tragende Teile sowie das Abdichten von Fugen an Bauwerken. Kapital: 500,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Wulfert, Peter, * ‒.‒.‒‒, Wittdün auf Amrum; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2015