Baustahl Resyli GmbH, Osnabrück (Natruper Str. 233, 49090 Osnabrück). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers Baustahl Resyli, Inhaber Kastriot Resyli e. K. (Amtsgericht Osnabrück, HRA 200853) am 31.10.2007 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Baustahl Resyli GmbH, Osnabrück (Natruper Str. 233, 49090 Osnabrück). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.03.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der noch einzutragenden Firma Baustahl Resyli, Inhaber Kastriot Resyli e. K. mit Sitz in Osnabrück (Inhaber: Resyli, Kastriot) übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.