Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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Geändert, nun:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich
haftenden Gesellschafter oder einem anderen
Prokuristen:
Lubbers, Alexander, Schöppingen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.07.2023
Grawunder |
HRA 6802: Baustoffwerke Münster-Osnabrück GmbH & Co. KG, Osnabrück, Averdiekstraße 9, 49078 Osnabrück. Prokura erloschen: Leuck, Fabian, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒.
HRA 6802: Baustoffwerke Münster-Osnabrück GmbH & Co. KG, Osnabrück, Averdiekstraße 9, 49078 Osnabrück. Gesamtprokura gemeinsam mit der persönlich haftenden Gesellschafterin: Leuck, Fabian, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒.
Baustoffwerke Münster-Osnabrück GmbH & Co. KG, Osnabrück, Averdiekstraße 9, 49078 Osnabrück.Prokura erloschen: Wiedemeyer, Arno, Georgsmarienhütte.
Baustoffwerke Münster-Osnabrück GmbH & Co. KG, Osnabrück (Averdiekstraße 9, 49078 Osnabrück). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2005 und der Gesellschafterversammlung der Kalksandsteinwerke Westfalen-Lippe GmbH & Co. KG vom 13.12.2005 Teile ihres Vermögens (Kalksandsteinwerke in Wagenfeld und Warendorf) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Kalksandsteinwerke Westfalen-Lippe GmbH & Co. KG mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRA 14966) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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