Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
|
|
|
|
b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
26.01.2023
Muth
b)
Fall 5 |
HRB 7893: Bauunternehmen Hammer GmbH, Pohlheim, Siemensstraße 4, 35415 Pohlheim. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Hammer, Reinhard, Pohlheim, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Liquidator: Hammer, Ralf, Pohlheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Liquidatorin: Hammer, Barbara, Pohlheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Bauunternehmen Hammer GmbH, Pohlheim, Siemensstraße 4, 35415 Pohlheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bauunternehmung Hammer & Co. OHG mit Sitz in Pohlheim (Amtsgericht Gießen HRA 1716) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bauunternehmen Hammer GmbH, Pohlheim, Siemensstraße 4, 35415 Pohlheim. Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 11.06.2013 Bezug genommen.
Bauunternehmen Hammer GmbH, Pohlheim, Siemensstraße 4, 35415 Pohlheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2012. Geschäftsanschrift: Siemensstraße 4, 35415 Pohlheim. Gegenstand: Der Betrieb eines Bauunternehmens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hammer, Reinhard, Pohlheim, * ‒.‒.‒‒; Hammer, Ralf, Pohlheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.