HRB 12749: Bauunternehmen Hans Müller GmbH, Glauchau, Bergstraße 11 c, 08371 Glauchau. Einzelprokura: Kothe, Hendrik, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12749:Bauunternehmen Hans Müller GmbH, Glauchau, Bergstraße 11 c, 08371 Glauchau.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kothe, Christian, Diplom-Bauingenieur, Glauchau-Niederlungwitz, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kothe, Sabine, Glauchau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12749:Bauunternehmen Hans Müller GmbH, Glauchau, Bergstraße 11 c, 08371 Glauchau.Vertretung erweitert Geschäftsführer: Kothe, Karsten, Glauchau OT Niederlungwitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bauunternehmen Hans Müller GmbH, Glauchau-Niederlungwitz, (Bergstraße 11 c, 08373 Glauchau-Niederlungwitz).Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro, die Erhöhung um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR, eine weitere Erhöhung um 4.400,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme eines Teils des Vermögens der Hans Müller Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Glauchau (Amtsgericht Chemnitz HRB 1014) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 12.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag einen Teil des Vermögens als Ganzes von der Hans Müller Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Glauchau (Amtsgericht Chemnitz HRB 1014) übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 4.400,00 EUR durch Sacheinlage erfolgt. Wegen der damit verbundenen Festsetzungen wird auf die dem Registergericht übersandten Dokumente verwiesen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.