Bauunternehmen Jürgen Schulz GmbH, Hardert (Gartenstr. 8, 56579 Hardert). Die Verschmelzung ist im Register der neu eingetragenen Einzelfirma Bauunternehmen Jürgen Schulz e.K. (Amtsgericht Montabaur, HRA 20232) am 16.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bauunternehmen Jürgen Schulz GmbH, Hardert (Gartenstr. 8, 56579 Hardert). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.07.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren AlleingesellschafterJürgen Schulz, der das Unternehmen unter der Firma Bauunternehmung Jürgen Schulz e.K. weiterführt, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.