Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Nach Ergänzung der Registerstelle von Amts wegen
weiterhin
Persönlich haftender Gesellschafter:
Bruno Klein Verwaltungs-GmbH, Jünkerath
(Amtsgericht Wittlich HRB 31438) |
Prokura erloschen:
Huth, Rudolf Peter, Blankenheim-Ripsdorf,
* ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Schmitz, Harald, Duppach, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Lenz, Norbert, Blankenheim, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.09.2023
Pfeiffer |
HRA 31624: Bauunternehmung Bruno Klein GmbH u. Co. KG, Jünkerath, Kölner Straße 38, 54584 Jünkerath. Einzelprokura: Lenz, Norbert Michael, Blankenheim, * ‒.‒.‒‒.
Bauunternehmung Bruno Klein GmbH u. Co. KG, Jünkerath, Kölner Straße 38, 54584 Jünkerath. Prokura erloschen: Blum, Jakob, Wiesbaum. Einzelprokura: Schmitz, Harald Josef, Duppach, * ‒.‒.‒‒.
Bauunternehmung Bruno Klein GmbH u. Co. KG, Jünkerath, Kölner Straße 38, 54584 Jünkerath. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2012 mit der Jünkerather Transportbeton Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Jünkerath (Amtsgericht Wittlich, HRB 31090) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.