Bauunternehmung D e r k x GmbH, Geldern (Broecksteg 32, 47608 Geldern). Die Verschmelzung ist am 25.10.2005 in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma eingetragen worden (HRA 2817 Amtsgericht Kleve).
Bauunternehmung D e r k x GmbH, Geldern (Broecksteg 32, 47608 Geldern). Das Vermögen der Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.01.2005 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Heinz Derkx, Geldern, * ‒.‒.‒‒, verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann mit Sitz in Geldern fortführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.