Bauunternehmung Schäfer GmbH, Warburg (Am Berge 16, 34414 Warburg). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers Bauunternehmung Reinhard Schäfer e.K., Warburg (Amtsgericht Paderborn HRA 5214) am 08.11.2006 wirksam geworden.
Bauunternehmung Schäfer GmbH, Warburg (Am Berge 16, 34414 Warburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2006 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Reinhard Schäfer verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann mit Sitz in Warburg weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bauunternehmung Schäfer GmbH, Warburg (Am Berge 16, 34414 Warburg). Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Stammeinlage) und § 7 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 beschlossen.Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.