GnR 223: Bauverein Rheinhausen eG, Duisburg (Uhlandstr. 7, 47226 Duisburg). Die Vertreterversammlung vom 19.08.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Vertreterversammlung vom 13.04.2022 hat eine Anlage zu § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen. (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
47226 Duisburg
Krefelder Str. 83, 47226 Duisburg
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.bauverein-rheinhausen.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 7 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Duisburg
Rechtsform: eG